Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein muss. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nicht akzeptiert.
Deutsche Staatsangehörige benötigen ferner ein Touristenvisum, das ca 4 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft Tansanias beantragt werden sollte (Gebühr 50 EUR + Porto, beschleunigte Version zuzüglich 20 EUR). Einzusenden ist das ausgefüllte Antragsformular (PDF DOWNLOAD), ein Passfoto sowie eine Kopie des Flugtickets. Das Visum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten, weshalb man es nicht zu früh beantragen sollte.
Botschaft der Vereinigten Republik Tansania
Eschenallee 11
14050 Berlin-Charlottenburg
Tel 030 3030800
Fax 030 30308020
Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten Mo-Fr von 8:30 - 13 Uhr und 14 - 16:30 Uhr
Das Visum ist auch direkt bei Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erhältlich (Gebühr 50 USD, in bar zu zahlen). In diesem Fall muss man eventuell Wartezeiten bei der Einreise in Kauf nehmen.
Ausreisesteuer
Bei internationalen Abflügen ab Sansibar fällt eine Ausreisesteuer von 30 USD an (in bar vor Ort zu zahlen).
Zollbestimmungen
Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Tanzania Shilling ist jedoch strengstens untersagt.
Die Einfuhr Waffen, Drogen und von pornographischem Material jedweder Art ist verboten. Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind). Auch antike Kulturgüter und Kunstwerke, Natur- und Bergprodukte (z. B. Steine, Pflanzen, Muscheln, Elfenbein, Felle etc.) dürfen nur mit besonderer Genehmigung ausgeführt werden. Die Ausfuhr von handelsüblichen Souvenirs ist dagegen erlaubt.
Für weitere Informationen bezüglich der Zollbestimmungen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt.
Besonderheiten im Strafrecht Tansanias
Militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) dürfen nicht fotografiert weden. Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit werden mit hohen Gefängnisstrafen belegt. Ähnliches gilt für Prostitution. Bei Beteiligung Minderjähriger kann sogar ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Jeglicher sexueller Kontakt von Erwachsenen mit Schülern auch weiterführender Schulen (Secondary Schools) ist unabhängig vom Alter der Schüler verboten und wird mit hohen Haftstrafen und/oder Entschädigungszahlungen belegt. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.
Impfungen
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen für Tansania nicht erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. aus Nachbarländern, auch wenn man dort nur auf einem Flughafen umgestiegen ist) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr erforderlich. Ggfs. werden Sie bei Einreise auf dem Flughafen nachgeimpft. Für die Einreise nach Sansibar vom tansanischen Festland aus ist eine gültige Gelbfieberimpfung in jedem Fall erforderlich. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio sowie Hepatitis A (bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B), Typhus und Tollwut wird empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschireben.
Malaria Prophylaxe
Tansania zählt zu den Malariagebieten in Afrika, wobei auch die gefährliche Malaria Tropica vorkommt. Besonders betroffen ist das Binnenland unterhalb von Höhenlagen von 1800 Metern. In höheren Regionen sowie an den Küsten und auf den Inseln ist das Risiko etwas geringer. Die Übertragung der Krankheit erfolgt durch den Stich der weiblichen Anopheles Mücke. Die Inkubationszeit beträgt 7 Tage bis zu mehrere Monate. Auch nach einem Jahr nach dem Aufenthalt im Land kann die Erkrankung noch ausbrechen. Zu den ersten Symptomen zählen hohes Fieber, Kopfschmerzen, Schwäche, Durchfall, Schüttelfrost und Gliederschmerzen. Sofern innerhalb eines Jahres nach Reiseende derartige Symptome auftreten, ist es von besonderer Wichtigkeit, sich in ärztliche Behandlung zu begeben und sich auf Malaria untersuchen zu lassen.
Eine vollständige Immunisierung gegen Malaria ist nicht möglich, jedoch eine Chemoprophylaxe, die rechtzeitig vor Einreise nach Tansania begonnen werden muss. Alle Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Arzt. Der beste Schutz vor Malaria ist die Vermeidung von Mückenstichen. Tragen Sie möglichst helle, körperbedeckende Kleidung und Socken. Benutzen Sie insektenabweisende Mittel auf den unbedeckten Körperstellen. Schlafen Sie nur unter Moskitonetzen.
Weitere Informationen zur Malaria Prophylaxe sowie zu Impfungen:
Institut für Tropenmedizin Berlin
Tropenmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München
Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus Tübingen